Fördercheck für Ihren Nahwärmeanschluss

Ein kleines Werkzeug des Arbeitskreises für unsere Mitglieder: In drei kurzen Schritten bekommen Sie eine erste, unverbindliche Einschätzung, wie hoch die BEG-Förderung für Ihren Anschluss ausfallen könnte.

Diesen Fördercheck stellt die Nahwärme Roßhaupten eG seinen Mitgliedern zur ersten Orientierung zur Verfügung – ohne jegliche Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Er ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung und ist keine Förderzusage. Ihre Eingaben werden nicht gespeichert oder übertragen; die Berechnung läuft ausschließlich in Ihrem Browser.

1 Ihr Gebäude
2 Einkommen & Bonus
3 Ergebnis

Ihr Gebäude

Wir rechnen mit pauschalen förderfähigen Kosten von 14.000 € je Immobilie ausschließlich für den Hausanschluss (die Leitung vom Nahwärmenetz bis in Ihr Haus). Wärmeübergabestation sowie Ersatz und Demontage Ihrer bestehenden Heizung sind separate, wohnhausspezifische Kosten – diese sind teils ebenfalls förderfähig, lassen sich hier aber nicht pauschal schätzen. Die 3.000 € Genossenschaftsanteile sind ebenfalls nicht enthalten und nicht förderfähig.

Dieser unverbindliche Fördercheck unterstützt nur den Antrag durch Privatpersonen als Alleineigentümer/in. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), GbR, GmbH oder sonstige Eigentümerformen gelten komplexere Förderregeln bzw. andere Programme, die dieser Rechner nicht abbildet.

Einkommen & Bonus

Durchschnitt aus dem 2. und 3. Kalenderjahr vor der Antragstellung, nicht das Bruttoeinkommen.
Dafür wird das Einkommen in der Rechnung einmalig um 10.000 € reduziert.

Ihre unverbindliche Schätzung

Angenommene förderfähige Anschlusskosten (pauschal)
Grundförderung
Klima­geschwindigkeits­bonus
Einkommensbonus
Ihr voraussichtlicher Eigenanteil an den Anschlusskosten

Hinzu kommen einmalig 3.000 € Genossenschaftsanteile. Diese sind kein Bestandteil der Anschlusskosten und nicht förderfähig.

Wird es konkret?

Wir begleiten Sie durch den Förderantrag

Sobald Sie sich für den Anschluss entscheiden, muss ein Energieberater oder das ausführende Fachunternehmen die technischen Voraussetzungen bestätigen. Beim Ausfüllen des eigentlichen Förderantrags unterstützen wir jedes Mitglied und jeden Anschlussnehmer gerne persönlich – sprechen Sie uns einfach an.

Wichtige Punkte

Wer kann die Förderung beantragen?

Private Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), eine GbR, ein Unternehmen oder eine juristische Person gelten komplexere Förderregeln bzw. andere Programme der BEG, die dieser Fördercheck nicht abbildet – sprechen Sie uns dazu gerne an. Mieterinnen und Mieter beantragen die Eigentümerförderung nicht selbst.

Was ist beim Anschluss förderfähig?

Insbesondere die Wärmeverteilung auf Ihrem Grundstück, Steuer-, Mess- und Regelungstechnik, die Wärmeübergabestation, der Ersatz bzw. die Demontage der bestehenden Heizung sowie notwendige Umfeldmaßnahmen. Dieser Fördercheck bildet davon ausschließlich den Hausanschluss (pauschal 14.000 €) ab – die weiteren, wohnhausspezifischen Kosten für Übergabestation und Heizungstausch muss Ihr Fachunternehmen individuell ermitteln.

Wie läuft der Antrag ab?

Fachunternehmen oder Energieberater einbinden, Bestätigung zum Antrag erstellen lassen, Vertrag mit Fördervorbehalt abschließen, Antrag vor Beginn der Arbeiten stellen, erst nach Zusage umsetzen und die Nachweise einreichen. Bei jedem dieser Schritte helfen wir Ihnen gerne.

Warum ist das Ergebnis unverbindlich?

Über die Förderung entscheidet die zuständige Förderstelle im Einzelfall, nicht wir als Genossenschaft. Dieser Fördercheck ersetzt weder die Bestätigung zum Antrag noch eine Förderzusage. Änderungen der Richtlinie, technische Ausschlüsse, bereits verbrauchte Förderhöchstbeträge oder andere Fördermittel können das Ergebnis verändern.

Mehr zur BEG-Förderung

Infografik zu den Bedingungen der Heizungsförderung ab 21.07.2026

Diesen Fördercheck stellt der Arbeitskreis Nahwärme Roßhaupten seinen Mitgliedern zur ersten Orientierung zur Verfügung – ohne jegliche Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Er ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung und ist keine Förderzusage. Ihre Eingaben werden nicht gespeichert oder übertragen; die Berechnung läuft ausschließlich in Ihrem Browser.