Häufige Fragen
Wir sind keine Firma, die ein Nahwärmenetz verkauft, sondern eine Genossenschaft: ein Zusammenschluss vieler Privatpersonen, die das Netz ehrenamtlich und unentgeltlich gemeinsam auf die Beine stellen. Manche Punkte können wir deshalb erst konkret beantworten, wenn die Planung weiter fortgeschritten ist.
Beitritt & Mitgliedschaft
Was bedeutet es, wenn ich den ersten Geschäftsanteil (500 €) zeichne?
Mit dem ersten Geschäftsanteil werden Sie Mitglied der Genossenschaft und sichern sich den Anschluss zum aktuell geplanten Preis von 17.000 €. Die ersten 500 € je Teilnehmer verwenden wir für den nächsten Schritt: die Netzplanung.
Die weiteren fünf Anteile (2.500 €) werden fällig, sobald nach der Planung feststeht, dass Ihr Straßenzug angeschlossen wird; der Restbetrag bei Baubeginn. Details dazu auf der Seite Kosten.
Verpflichte ich mich mit dem Beitritt zum Anschluss meines Hauses?
Nein. Sie können auch „nur“ Mitglied werden, um das Projekt finanziell zu unterstützen, ohne Ihr Haus anschließen zu lassen.
Gibt es schon einen Anschluss- oder Wärmeliefervertrag?
Noch nicht. Aktuell sammeln wir möglichst viele Interessenten, damit wir das nötige Kapital haben und die Planung erstellen können. Alle bereits verfügbaren Unterlagen – Satzung, Präsentation vom Infoabend, Förderoptionen – finden Sie unter Downloads.
Kann ich wieder austreten?
Ja. Kündigung, Fristen und die Auszahlung der Geschäftsanteile regelt § 5 der Satzung.
Muss ich über meine Geschäftsanteile hinaus haften (Nachschusspflicht)?
Nein, eine Nachschusspflicht der Mitglieder besteht nicht (§ 40 der Satzung).
Was passiert, wenn ich mein Haus verkaufe?
Die Mitgliedschaft geht mit dem Haus auf den Käufer über. Möchte der neue Eigentümer nicht Mitglied sein, kann er gemäß Satzung kündigen – das Haus wird dann allerdings nicht mehr mit Wärme beliefert.
Anschlusskosten & Förderung
Ist der Anschlusspreis ein Festpreis?
Nein, es handelt sich um eine aktuelle Kostenschätzung auf Basis der bisherigen Planung und der uns vorliegenden Angebote. Das Kostenrisiko trägt die Genossenschaft mit all ihren Mitgliedern: Wird z. B. die Erschließung eines Gebäudes teurer, werden die Mehrkosten gleichmäßig auf alle Mitglieder verteilt. Mögliche Mehrkosten kommunizieren wir offen.
Welche Arbeiten auf meinem Grundstück sind im Preis enthalten?
Enthalten: Tiefbauarbeiten, Anschlussleitung bis ins Gebäude und die Hausübergabestation.
Nicht enthalten: die Wiederherstellung der Oberflächen (z. B. Pflaster, Rasen) sowie alle Arbeiten ab der Übergabestation, also die Anbindung an Ihre Haustechnik. Diese stimmen Sie mit Ihrem Heizungsbauer ab.
Wer stellt den Förderantrag, und muss ich vorfinanzieren?
Den Förderantrag (BEG, BAFA/KfW) stellen Sie als Hauseigentümer selbst, zusammen mit einem Energieberater. Förderfähig sind die 14.000 € für den Anschluss sowie die nötigen Umbauten in Ihrem Haus. Die Kosten müssen Sie vorfinanzieren. Sobald die Dienstleister für den Netzbau feststehen, geben wir Tipps zur Wahl eines Energieberaters. Eine erste Einschätzung liefert unser Fördercheck.
Über die Förderung entscheidet die Förderstelle nach den geltenden Richtlinien – darauf haben wir keinen Einfluss. Das Risiko ist aber nicht höher als bei einer Förderung für eine eigene neue Heizung.
Was passiert mit meinem Geld, wenn mein Bauabschnitt nicht umgesetzt wird?
Die Anschlusskosten zahlen Sie erst, wenn Ihr Bauabschnitt beschlossen ist. Bis dahin haben Sie außer den Genossenschaftsanteilen keine Verpflichtungen. Kommen nicht genügend verbindliche Anschlüsse zusammen, beginnen wir gar nicht erst mit der Planung – darum sind frühe, verbindliche Zusagen so wichtig.
Laufende Wärmekosten
Was kostet die Wärme für ein durchschnittliches Einfamilienhaus im Jahr?
Beispiel bei einem Verbrauch von 10.000 kWh pro Jahr:
- Grundgebühr: 12 × 35 € = 420 €
- Wärmepreis: 10.000 kWh × ca. 12,7 Cent = ca. 1.270 €
- Gesamt: ca. 1.690 € pro Jahr (brutto)
Wie wird der Wärmepreis künftig angepasst?
Die genaue Preisgleitklausel befindet sich noch in Ausarbeitung. Sie wird die Entwicklung der relevanten Kosten berücksichtigen und vor Vertragsabschluss offengelegt.
Zeitplan & Umsetzung
Wie viele Anschlüsse braucht es, damit das Netz gebaut wird?
Unser Ziel sind mindestens 100 verbindliche Anschlüsse – ab dann ist das Netz wirtschaftlich.
Welche Straßen gehören zum ersten Bauabschnitt, und wann wird entschieden?
Das steht erst nach der Netzplanung endgültig fest. Wir versuchen, die Entscheidung noch im Laufe des Jahres 2026 zu treffen. Wo bereits viele Teilnehmer zusammenkommen, ist ein Anschluss im ersten Bauabschnitt entsprechend wahrscheinlicher.
Technik & Versorgungssicherheit
Was wird bei mir im Haus eingebaut?
Sie erhalten eine Hausübergabestation und einen Pufferspeicher im Keller. Wie das in etwa aussieht, zeigt die Präsentation vom Infoabend unter Downloads. Die genaue Auslegung hängt vom jeweiligen Gebäude ab.
Was passiert, wenn das Heizwerk ausfällt?
Wir planen redundante Heizkessel, dazu kommen die Pufferspeicher. Für längere Ausfälle, etwa während einer Reparatur, bauen wir Kontakte zu Anbietern mobiler Heizzentralen („Hotmobil“) auf, die die Wärmeversorgung in dieser Zeit sichern.
Ist die Versorgung mit Hackschnitzeln langfristig gesichert?
Mit Hackschnitzeln haben wir uns bewusst für einen Energieträger entschieden, der im Allgäu in großer Menge vorhanden ist. Die Beschaffung plant die Genossenschaft vorausschauend.